Artenschutz

Lebensräume und geschützte Arten frühzeitig berücksichtigen

Artenschutz kann für Infrastrukturprojekte zu einem entscheidenden Planungsfaktor werden. Deshalb untersuchen wir frühzeitig, welche relevanten Tier- und Pflanzenarten im Projektgebiet vorkommen und wie sie durch Bau und Betrieb beeinflusst werden können. Dazu gehören erforderliche Kartierungen ebenso wie artenschutzrechtliche Prüfungen und die Entwicklung geeigneter Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen.

Besonders relevant sind unter anderem mögliche Tötungen oder Verletzungen geschützter Tiere, erhebliche Störungen sowie Beeinträchtigungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Diese Zugriffs- und Störungsverbote sind in § 44 Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Bei Infrastrukturprojekten können beispielsweise Schall, Licht, Bewegung, Erschütterungen oder Zerschneidungswirkungen artenschutzrechtlich relevant werden. Die Ergebnisse fließen direkt in Planung und Bauablauf ein.

Je früher der Artenschutz berücksichtigt wird, desto größer ist der planerische Handlungsspielraum.

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