Wasserrahmenrichtlinie
Gewässer als Teil des Gesamtsystems betrachten
Straßen-, Schienen- und Ingenieurbauprojekte können Oberflächengewässer und Grundwasser auf unterschiedliche Weise beeinflussen. Deshalb betrachten wir auch die Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie – kurz WRRL – innerhalb der Umweltplanung. Sie verfolgt einen umfassenden Schutz von Flüssen, Seen, Küstengewässern und Grundwasser und bildet die Grundlage für die Bewirtschaftungsplanung der Gewässer in Deutschland.
Bei Vorhaben untersuchen wir deshalb, ob relevante Veränderungen des Gewässerzustands entstehen können und wie sich die Planung mit den wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungszielen vereinbaren lässt. Dabei können beispielsweise Entwässerung, Einleitungen, bauliche Veränderungen an Gewässern oder Auswirkungen auf Grundwasser eine Rolle spielen.
Ein zentraler Grundsatz ist, eine Verschlechterung des Gewässerzustands zu vermeiden. So wird Wasser nicht erst als technisches Entwässerungsthema betrachtet, sondern als eigenständiges Schutzgut innerhalb der Gesamtplanung.